Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Grundsteuerreform

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Muggensturm wurde zum 31.03.2019 aufgelöst. Seit dem 01.04.2019 ist der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Rastatt für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses bestehen im Wesentlichen aus:

  • der Festsetzung der gemeindlichen Bodenrichtwerte
  • der Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt

Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 24. Mai 2022 die Bodenrichtwerte für Muggensturm zum Stichtag 1. Januar 2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.

Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme und Auskünfte zu Bodenrichtwerte bestehen:

  • BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg).

Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de

  • Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über: www.rastatt.de
  • Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten
  • durch Anfrage per E-Mail an: gutachterausschuss(@)rastatt.de
  • telefonisch beim Gemeinsamen Gutachterausschuss unter: 07222 9724077

Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung

Vom Land Baden-Württemberg ist geplant, dass die für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer erforderlichen Bodenrichtwerte ab dem 1. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgefragt werden können. Für die Feststellungserklärung sind die Bodenrichtwerte aus diesem Internet-Portal zu verwenden.

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuerreform. Fragen zur Feststellungserklärung richten Sie bitte direkt an die Finanzbehörde. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Rastatt kann hierzu keine Angaben machen.