Virtuelles Bauamt
Das Landratsamt Rastatt hat zum 4.12.2023 das virtuelle Bauamt (VBA) eingeführt. Dies spart neben Papier auch Zeit, da die Postwege entfallen und die Verfahrensbeteiligten gleichzeitig Zugriff auf die benötigten Unterlagen haben.
Baurechtliche Verfahren können im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt über das eigens geschaffene VBA-Portal abgewickelt werden, das an die Homepage des Landratsamtes angegliedert ist. Das Portal stellt eine Kommunikationsplattform zur Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens dar, bei der auch die Gemeinden und die beteiligten Behörden vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form digital eingebunden werden.
Für das vereinfachte wie auch das gewöhnliche Baugenehmigungsverfahren ist die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Beteiligung von Behörden bis zur Entscheidung mit Start des VBA damit nun auch rein digital möglich. Andere Verfahren wie etwa Bauvorbescheide oder Kenntnisgabeverfahren sind zunächst weiterhin nur in Papierform möglich, die Antragstellung ist auch in diesen Fällen digital möglich. Die Ausweitung des volldigitalen Angebots ist sukzessive vorgesehen.
Der Zugang zum VBA sowie konkrete Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage des Landratsamtes Rastatt zu finden. Für die Nutzung ist zunächst eine Registrierung bei Service-BW erforderlich. Das VBA ermöglicht es auch, mehrere Anträge zu stellen und den Bearbeitungsstand der Anträge jederzeit im Blick zu behalten. Da die Kommunikation der Baurechtsbehörde nicht nur mit dem Antragsteller, sondern mit allen zu beteiligenden Fachbehörden und der Gemeinde über die Antragsplattform erfolgt, sollen die baurechtlichen Verfahren auf diese Weise zeitlich schneller abgeschlossen werden.
Zum BAUANTRAGSPORTAL
Service:
Weitere Infos zum digitalen Bauantrag finden sich auf der Homepage des Landkreises Rastatt unter https://www.landkreis-rastatt.de/digitaler+bauantrag