Kindertagespflege
Berufstätigkeit und Kinderbetreuung in Einklang zu bringen ist für Eltern bzw. alleinerziehende Elternteile nicht immer einfach. Häufig bedarf es zu einer institutionellen Betreuung (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Schülerhort) alternativ oder ergänzend der Inanspruchnahme einer Kindertagespflege. Sie wird durch eine/n Tagespflegemutter bzw. -vater sichergestellt.
Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren, insbesondere bei den unter 3-Jährigen, zu einem wichtigen Betreuungsangebot entwickelt und zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Nach der gesetzlichen Vorgabe (§ 23 SGB VIII) wird ein entsprechendes Profil der Tagespflegeperson gefordert. Die Geeignetheit ergibt sich aus der Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten sowie anderen Tagespflegepersonen. Des Weiteren müssen kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege müssen in qualifizierten Lehrgängen erworben werden.
Diese Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen werden im Landkreis Rastatt durch die Volkshochschule in Kooperation mit dem Jugendamt angeboten.
Die Gemeinde Muggensturm bezuschusst qualifizierte Tagespflegepersonen, die ein Kind unter drei Jahren, wohnhaft in Muggensturm, betreuen mit 1,50 € pro betreuter Stunde.
Kontakt
Rechnungsamt der Gemeinde Muggensturm
Tel. 07222 9093-31
E-Mail schreiben
Landratsamt Rastatt, Jugendamt
Tel. 07222 381-2222
Internetseite der Kindertagespflege beim Landratsamt Rastatt